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Der Berufsverband
Die Geschichte
Aus Zusammenkünften einzelner Gruppen von Familienpflegerinnen erwuchs seit 1948 über Regionen und Diozesen hinweg eine immer enger werdende Gemeinschaft, die den Mitgliedern in diesem neuen Sozialberuf gerade in der Phase der Berufsentwicklung Halt und Ermutigung gab.
1958 kam es zur Gründung des Berufsverbandes als Zusammenschluß katholischer Familienpflegerinnen in der Bundesrepublik Deutschland, ab 1963 auch der Dorfhelferinnen.
In einem bundesweitem Verband konnten die Familienpflegerinnen- später im Verbund auch die Dorfhelferinnen
- an der Entwicklung des Berufsbildes mitarbeiten
- ein einheitliches Arbeitsrecht helfen mitzugestalten
- auf die Weiterentwicklung und inhaltliche Ausgestaltung der Ausbildung Einfluß nehmen und
- sich für die notwendige Fortbildung einsetzen
In der Gründung eines berufseigenen Verbandes sahen die Mitglieder die notwendigeVertretung ihrer Rechte gesichert. Der Verband gliedert sich in Diözesangemeinschaften, die sich zu Landesverbänden zusammenschließen können.
Wichtige Organe des Verbandes sind:
- der Verbandstag (Mitgliederversammlung)
- der Verbandsrat (Diözesanvertreterin)
- der Vorstand
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89518 Heidenheim
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